Trauerfall | Aktuelles

Vorausgedacht! Frühzeitig rechtliche Vorkehrungen treffen, damit Angehörige oder ihr Ehepartner vollumfänglich und dauerhaft für Sie handeln dürfen, wenn Ihnen etwas zustößt.

Nächste kostenfreie JURADIREKT Informationsveranstaltungen zu
Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht:

Mittwoch, 27.03.2024 um 19 Uhr

Donnerstag, 23.05.2024 um 19 Uhr

Anmeldung unbedingt erforderlich

 

Im Sterbefall rufen Sie uns an: Tel. 07836-955652 (rund um die Uhr)

Wir sind an jedem Ort für Sie da, wo Sie unsere umfangreiche Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.

Schiltach, Schenkenzell, Wolfach, Kirnbach, St. Roman, Oberwolfach, Schapbach, Bad Rippoldsau, Hausach, Haslach, Gutach, Hornberg, Schramberg, Sulgen, Hardt, Lauterbach, Alpirsbach, Reinerzau, Tennenbronn, Aichhalden...

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Hier finden Sie Unterstützung beim Verfassen eines Nachrufes, einer Anzeige oder einer Rede:

deinredenschreiber.de

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Alle aktuellen Trauerfälle und Anzeigen finden Sie hier:

Gedenkportal HARTER Bestattungen

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Hier unser Statement für den Beitrag von Petra Epting im "Offenburger Tageblatt" vom 18. Januar 2021

Wie war das Jahr 2020 für uns als Bestatter?

Natürlich gab es gerade beim ersten Lockdown im Frühjahr mit den harten Einschränkungen viel Unverständnis, Verunsicherung und viele Tränen bei den Angehörigen (max. 10 Personen zulässig, alles direkt am Grab, keine Verabschiedung am offenen Sarg möglich...).

Auf unserer Website haben wir seit März immer die tagesaktuell in Ba-Wü gültigen Regelungen veröffentlicht, um dem großen Informationsbedarf gerecht zu werden.

Wir sehen trotz aller negativen Begleiterscheinungen die Pandemie auch als Chance für neue Denk- und Handlungsweisen in unserem Unternehmen. Intern haben wir z.B. die bisherigen Arbeitsabläufe optimiert und unseren Produktkatalog digitalisiert. Gerade was die persönlichen Beratungsgespräche angeht, sind wir jetzt in der Lage, unser gesamtes Sortiment den Familien zusätzlich in einer Online-Version zur Verfügung zu stellen. So sind z.B. bei Kontaktbeschränkungen auch virtuelle Beratungsgespräche mit allen Angehörigen möglich (unabhängig von deren Aufenthaltsort, via Zoom, FaceTime etc.).

Natürlich ersetzt das niemals den persönlichen Kontakt, aber aktuell ist diese Möglichkeit für manche Kunden, die zur Risikogruppe gehören, ein großer Vorteil. Ebenso können wir auf diese Weise auch die Gefahr einer Ansteckung für uns selbst verringern, um weiterhin handlungsfähig und gesund zu bleiben.

Außerdem haben wir unsere seit 2015 etablierte jährliche Gedenkfeier für alle Verstorbenen – die immer im November als Präsenzveranstaltung stattfindet – in diesem Jahr als Video aufgezeichnet und ebenfalls online auf unserer Website und via Facebook zur Verfügung gestellt. So haben wir innerhalb einer Woche über 5000 Menschen erreicht – deshalb sehen wir die Krise auch als Chance und machen das Beste daraus.

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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung versus Treuhand-Bestattungsvorsorgevertrag? Wenn das Lebensende nicht mehr meilenweit entfernt oder komplett außer Sichtweite ist, ist für viele die Zeit gekommen, über das Alter hinauszuschauen – was ist, wenn der Tod kommt? Eine Bestattungsvorsorge ist die konsequente und verantwortungsvolle Fortführung der Sicherung des Alters. Die Kosten einer würdevollen Bestattung sind erheblich und müssen komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer nicht privat für seinen letzten Weg vorgesorgt hat, nimmt in Kauf, dass seine Familienangehörigen für sämtliche Kosten aufkommen müssen. Finanzielle Vorsorge ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Welche Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Sicherung des letzten Weges? Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag: Als Kunde haben Sie hier gleich zwei Partner, den Bestatter als Ihren Berater und die Treuhand als Sicherer der eingezahlten Beträge.

Für die Vertragsinhalte der Vorsorge gibt es keine zwingenden Vorgaben, es geht darum, einen Kostenaufwand nach Ihren Wünschen zu ermitteln. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die zu Lebzeiten eingezahlte Summe (monatlich oder einmalig) auf das Treuhandkonto. Dieses Geld ist sowohl vor der Insolvenz des Bestatters als auch vor dem Zugriff der Sozialkassen geschützt – es kann nur zum Zwecke der Bestattung genutzt werden. Weder das Alter des Kunden noch sein Gesundheitszustand sind von Bedeutung.

Sterbegeldversicherung

Hier ist der Partner eine Versicherung und die Art der Absicherung ist einer Kapital-Lebensversicherung ähnlich. Der Versicherungsnehmer zahlt einen berechneten monatlichen Betrag ein. Eintrittsalter und Gesundheitszustand spielen bei der Festlegung eine große Rolle. Im Todesfall wird an die benannten Hinterbliebenen eine Kapitalsumme ausgezahlt. Diese Summe muss nicht gleich der eingezahlten Summe sein, da die Versicherer oftmals einen Anteil der geleisteten Beträge als Risikoabsicherung einbehalten.

Eine inhaltliche Bestattungsvorsorge führen die Versicherer nicht durch, persönliche Bestattungswünsche sind nicht berücksichtigt oder festgehalten. Der Zugriff der Sozialkassen bei einer Privatinsolvenz ist nicht ausgeschlossen, es muss aber ein Schonvermögen verbleiben.

Für welche Variante sich Vorsorgende entscheiden, ist wohl eine Geschmacksfrage und vor allem eine Frage des Preis- Leistungs-Verhältnisses und der Sicherung desselben.

In jedem Fall sollte der Vorsorgende einen Bestatter zu Rate ziehen. Auch das Einholen und Vergleichen verschiedener Versicherungsangebote ist sinnvoll.

Weitere Informationen unter https://www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/sterbegeldversicherung/

 

"Wenn Du es Dir richtig überlegst, ist die Erde, auf der wir leben, ein riesiger Friedhof all dessen, was gewesen ist. Und dieser Friedhof, diese Erde ist wunderschön."

(aus dem Film "Das Ende ist mein Anfang")