Verfügungen

Was ist das? Wofür brauche ich das?

Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage, die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein.

Die Patientenverfügung ist demnach eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche manifestiert. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie einmal in die Lage kommen sollten, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können.

Mit dem 01.09.2009 wurde gesetzlich festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss. Ist dies erfolgt, so wird Ihre Erklärung bindend sein.

Patientenverfügungen werden auch in der Kirche diskutiert. Daher gibt es mittlerweile einen kirchlichen Leitfaden, der Informationen zur Patientenverfügung enthält, wenn dadurch ein Glaubenskonflikt entsteht. Wir halten diese Broschüre neben der Information des Bundesjustizministeriums für Sie bereit.

Bitte beachten Sie:

Diese Erklärungen zur Patientenverfügung sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

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