Aktuelles | Veranstaltungen
Vorausgedacht!
Frühzeitig rechtliche Vorkehrungen treffen, damit Angehörige oder ihr Ehepartner
vollumfänglich und dauerhaft für Sie handeln dürfen, wenn Ihnen etwas zustößt.
Nächste kostenfreie Infoabende im Haltepunkt Abschied:
Donnerstag, 16. Januar 2025 um 19.00 Uhr
Dienstag, 18. März 2025 um 19.00 Uhr
Anmeldung unbedingt erforderlich!
Nächste Termine für eine kostenlose Waldführung im FriedWald Schenkenzell:
Samstag, 12. April 2025
Samstag, 10. Mai 2025
Treffpunkt 15.00 Uhr am FriedWald-Parkplatz - Dauer ca. 1,5 Std.
Anmeldung bei uns jederzeit möglich oder direkt bei FriedWald GmbH unter Tel. 06155 848-200
Im Sterbefall rufen Sie uns an: Tel. 07836-955652 (rund um die Uhr)
Wir sind an jedem Ort für Sie da, wo Sie unsere umfangreiche Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.
Schiltach, Schenkenzell, Wolfach, Kirnbach, St. Roman, Oberwolfach, Schapbach, Bad Rippoldsau, Hausach, Haslach, Gutach, Hornberg, Schramberg, Sulgen, Hardt, Lauterbach, Alpirsbach, Reinerzau, Tennenbronn, Aichhalden...
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Hier finden Sie Unterstützung beim Verfassen eines Nachrufes, einer Anzeige oder einer Rede:
deinredenschreiber.de
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Alle aktuellen Trauerfälle und Anzeigen finden Sie hier:
Gedenkportal HARTER Bestattungen
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Goldener Herbst
Tag für Tag schreitet das Jahr fort, der Sommer 2024 ist nur noch Erinnerung, der Herbst hat begonnen. Mit dem – hoffentlich – goldenen Oktober nahen nun Wochen, in denen wir es uns gemütlich machen. Mit dem Fortschritt des Jahres vergehen auch unwiederbringliche Tage des Lebens. Und so wie der Herbst des Kalenderjahrs beginnt, ist irgendwann auch der Sommer unseres Lebens vorüber.
Dann werden Seniorinnen und Senioren wohlmeinend als „Best Ager“ oder „Golden Generation“ bezeichnet. Das sind schöne Begriffe, die widerspiegeln sollen, dass auch Menschen jenseits der 60 oder 70 eigentlich noch in der Blüte ihres Lebens stehen. Aber häufig bilden diese Bezeichnungen doch nicht die Lebenswirklichkeit ab.
Der Herbst des Lebens wird dank besserer medizinischer Versorgung und grundsätzlich gesünderer Lebensweise immer länger – und das ist auch gut so. In der Natur der Dinge liegt aber auch, dass sich an den Herbst die kalte Jahreszeit und irgendwann das Jahresende anschließen. Im Jahreslauf ziehen wir Winterreifen auf, machen die Gräber unserer Lieben frostfest, schmücken das Haus für den Advent und beginnen, die Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Kurzum: Wir genießen den Herbst und nutzen ihn, um uns für den Winter vorzubereiten, selbst wenn wir uns eigentlich noch gar nicht winterlich fühlen.
Den Herbst des Lebens können wir ebenso vorausschauend nutzen, denn es gibt viele Planungen, die sich schon frühzeitig lohnen. Was andere später einmal von uns erhalten sollen, steht in einem Testament und dem Organspendeausweis. Welche therapeutischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden sollen, können wir in der Patientenverfügung dokumentieren. Und wer für uns entscheiden soll, wenn wir es selbst nicht mehr können, lässt sich in einer Generalvollmacht festhalten. Bei diesen Verfügungen sollten Sie auf die Unterstützung von Fachleuten bauen, beispielsweise von Rechtsanwälten oder Hausärzten. Und so, wie es den Stress aus der Vorweihnachtszeit nimmt, alle Geschenke früh besorgt zu haben, können Sie sich nach diesen Schritten zurücklehnen und den Herbst genießen!
Adobe Stock #845624611 von Berit Kessler
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Hier unser Statement für den Beitrag von Petra Epting im "Offenburger Tageblatt" vom 18. Januar 2021
Wie war das Jahr 2020 für uns als Bestatter?
Natürlich gab es gerade beim ersten Lockdown im Frühjahr mit den harten Einschränkungen viel Unverständnis, Verunsicherung und viele Tränen bei den Angehörigen (max. 10 Personen zulässig, alles direkt am Grab, keine Verabschiedung am offenen Sarg möglich...).
Auf unserer Website haben wir seit März immer die tagesaktuell in Ba-Wü gültigen Regelungen veröffentlicht, um dem großen Informationsbedarf gerecht zu werden.
Wir sehen trotz aller negativen Begleiterscheinungen die Pandemie auch als Chance für neue Denk- und Handlungsweisen in unserem Unternehmen. Intern haben wir z.B. die bisherigen Arbeitsabläufe optimiert und unseren Produktkatalog digitalisiert. Gerade was die persönlichen Beratungsgespräche angeht, sind wir jetzt in der Lage, unser gesamtes Sortiment den Familien zusätzlich in einer Online-Version zur Verfügung zu stellen. So sind z.B. bei Kontaktbeschränkungen auch virtuelle Beratungsgespräche mit allen Angehörigen möglich (unabhängig von deren Aufenthaltsort, via Zoom, FaceTime etc.).
Natürlich ersetzt das niemals den persönlichen Kontakt, aber aktuell ist diese Möglichkeit für manche Kunden, die zur Risikogruppe gehören, ein großer Vorteil. Ebenso können wir auf diese Weise auch die Gefahr einer Ansteckung für uns selbst verringern, um weiterhin handlungsfähig und gesund zu bleiben.
Außerdem haben wir unsere seit 2015 etablierte jährliche Gedenkfeier für alle Verstorbenen – die immer im November als Präsenzveranstaltung stattfindet – in diesem Jahr als Video aufgezeichnet und ebenfalls online auf unserer Website und via Facebook zur Verfügung gestellt. So haben wir innerhalb einer Woche über 5000 Menschen erreicht – deshalb sehen wir die Krise auch als Chance und machen das Beste daraus.
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Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung versus Treuhand-Bestattungsvorsorgevertrag? Wenn das Lebensende nicht mehr meilenweit entfernt oder komplett außer Sichtweite ist, ist für viele die Zeit gekommen, über das Alter hinauszuschauen – was ist, wenn der Tod kommt? Eine Bestattungsvorsorge ist die konsequente und verantwortungsvolle Fortführung der Sicherung des Alters. Die Kosten einer würdevollen Bestattung sind erheblich und müssen komplett aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer nicht privat für seinen letzten Weg vorgesorgt hat, nimmt in Kauf, dass seine Familienangehörigen für sämtliche Kosten aufkommen müssen. Finanzielle Vorsorge ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Welche Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Sicherung des letzten Weges? Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag: Als Kunde haben Sie hier gleich zwei Partner, den Bestatter als Ihren Berater und die Treuhand als Sicherer der eingezahlten Beträge.
Für die Vertragsinhalte der Vorsorge gibt es keine zwingenden Vorgaben, es geht darum, einen Kostenaufwand nach Ihren Wünschen zu ermitteln. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die zu Lebzeiten eingezahlte Summe (monatlich oder einmalig) auf das Treuhandkonto. Dieses Geld ist sowohl vor der Insolvenz des Bestatters als auch vor dem Zugriff der Sozialkassen geschützt – es kann nur zum Zwecke der Bestattung genutzt werden. Weder das Alter des Kunden noch sein Gesundheitszustand sind von Bedeutung.
Sterbegeldversicherung
Hier ist der Partner eine Versicherung und die Art der Absicherung ist einer Kapital-Lebensversicherung ähnlich. Der Versicherungsnehmer zahlt einen berechneten monatlichen Betrag ein. Eintrittsalter und Gesundheitszustand spielen bei der Festlegung eine große Rolle. Im Todesfall wird an die benannten Hinterbliebenen eine Kapitalsumme ausgezahlt. Diese Summe muss nicht gleich der eingezahlten Summe sein, da die Versicherer oftmals einen Anteil der geleisteten Beträge als Risikoabsicherung einbehalten.
Eine inhaltliche Bestattungsvorsorge führen die Versicherer nicht durch, persönliche Bestattungswünsche sind nicht berücksichtigt oder festgehalten. Der Zugriff der Sozialkassen bei einer Privatinsolvenz ist nicht ausgeschlossen, es muss aber ein Schonvermögen verbleiben.
Für welche Variante sich Vorsorgende entscheiden, ist wohl eine Geschmacksfrage und vor allem eine Frage des Preis- Leistungs-Verhältnisses und der Sicherung desselben.
In jedem Fall sollte der Vorsorgende einen Bestatter zu Rate ziehen. Auch das Einholen und Vergleichen verschiedener Versicherungsangebote ist sinnvoll.
Weitere Informationen unter https://www.bestatter.de/bestattungsvorsorge/sterbegeldversicherung/